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   BVerwG, 22.09.1982 - 2 B 77.82   

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BVerwG, 22.09.1982 - 2 B 77.82 (https://dejure.org/1982,2332)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1982 - 2 B 77.82 (https://dejure.org/1982,2332)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1982 - 2 B 77.82 (https://dejure.org/1982,2332)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf eine jährliche Sonderzuwendung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 2 B 77.82
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, unddurch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).

    Für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung genügt es gerade nicht, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - und vom 30. November 1981 - BVerwG 2 B 7.81 -).

  • BVerwG, 06.07.1972 - II C 7.72

    Vorzeitiges Ausscheiden eines Kriegsdienstverweigerers aus dem Dienst der

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 2 B 77.82
    Es ist eindeutig, daß der Kläger bei einer derartigen Fallgestaltung sein Ausscheiden aus dem Dienst des Beklagten im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 SZG zu vertreten hat (vgl. hierzu Urteile vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 3] und vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 167.73 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 7]).

    Das Berufungsurteil weicht entgegen der Auffassung derBeschwerde nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 2 B 77.82
    Nach dieser Vorschrift bedarf es nicht nur der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der die Berufungsentscheidung vermeintlich abweicht, sondern auch der Darlegung, mit welchen sachlichrechtlichen Ausführungen in ihren tragenden Gründen die in der Vorinstanz ergangene Entscheidung von den tragenden Gründen in der angeführten Enscheidung des Bundesververwaltungsgerichts abweicht (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33] und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 2 B 77.82
    Nach dieser Vorschrift bedarf es nicht nur der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der die Berufungsentscheidung vermeintlich abweicht, sondern auch der Darlegung, mit welchen sachlichrechtlichen Ausführungen in ihren tragenden Gründen die in der Vorinstanz ergangene Entscheidung von den tragenden Gründen in der angeführten Enscheidung des Bundesververwaltungsgerichts abweicht (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33] und vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130]).
  • BVerwG, 10.03.1978 - 6 B 43.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung auslaufenden Rechts -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 2 B 77.82
    Für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung genügt es gerade nicht, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - und vom 30. November 1981 - BVerwG 2 B 7.81 -).
  • BVerwG, 30.11.1981 - 2 B 7.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 2 B 77.82
    Für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung genügt es gerade nicht, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - und vom 30. November 1981 - BVerwG 2 B 7.81 -).
  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 167.73

    Pflicht zur Rückzahlung einer gewährten Zuwendung - Auslegung des Begriffes

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 2 B 77.82
    Es ist eindeutig, daß der Kläger bei einer derartigen Fallgestaltung sein Ausscheiden aus dem Dienst des Beklagten im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 SZG zu vertreten hat (vgl. hierzu Urteile vom 6. Juli 1972 - BVerwG 2 C 7.72 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 3] und vom 24. März 1976 - BVerwG 6 C 167.73 - [Buchholz 238.95 SZG Nr. 7]).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 87.81

    Besoldungsmäßige Überleitung von Fachhochschullehrern aus früheren

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 91.81

    Besoldungsmäßige Überleitung von Fachhochschullehrern aus früheren

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 86.81

    Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgesetzgebers - Neuregelung des Besoldungsrechts

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 94.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 102.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 109.81

    Besoldungsrechtliche Einordnung der Professoren der Fachhochschulen in Berlin als

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 93.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 107.81

    Vornahme der für die Überleitung eines Beamten in eine andere Besoldungsgruppe

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 88.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
  • BVerwG, 12.10.1982 - 2 B 55.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es für die Annahme rechtsgrundsätzlicher Bedeutung gerade nicht genügt, daß eine Sache in tatsächlicher Hinsicht eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat und eine Reihe anderer gleich- oder ähnlich gelagerter Fälle betrifft (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 24. Januar 1979 - BVerwG 6 B 42.78 - und vom 22. September 1982 - BVerwG 2 B 77.82 -).
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